Religiöse Psychedelika-Gruppen und der 501(c)(3)-Status: Ein Update
Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code sieht Steuerbefreiungen für qualifizierte wohltätige Organisationen wie religiöse Gruppen vor. Natürlich wollen religiöse Gruppen, die Psychedelika verwenden, den 501(c)(3)-Status. Aber die Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) weigert sich - wie viele andere Behörden auch -, mitzuspielen. Im Jahr 2021 nahm eine Gruppe namens Iowaska Church of Healing die