Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (2016/943/EU) in spanisches Recht im Jahr 2019 wurden Geschäftsgeheimnisse in Spanien ausdrücklich geschützt. Ein Geschäftsgeheimnis wird in Spanien nun als geheime Information definiert, die denjenigen, die normalerweise mit dieser Art von Information umgehen, nicht bekannt und nicht ohne Weiteres zugänglich ist. Diese Informationen müssen auch einen kommerziellen Wert haben, gerade weil sie geheim sind. Und schließlich muss die Partei, die ihre Rechte am Geschäftsgeheimnis geltend macht, alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um ihr Geschäftsgeheimnis zu wahren. Mit anderen Worten: Das spanische Gesetz über das Geschäftsgeheimnis entspricht nun dem eines Großteils der übrigen Industrieländer. Siehe z.B. den United States' Uniform Trade Secrets Act.
Das spanische Gesetz über Geschäftsgeheimnisse schafft einen wirtschaftlichen Wert für Unternehmen, die über Geschäftsgeheimnisse verfügen, und hat bereits dazu beigetragen, die Innovation in spanischen Unternehmen zu fördern und zu steigern. Die Investitionen spanischer Unternehmen in Forschung und Entwicklung sind nicht nur geschützt, sie sind auch ein Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wert des Unternehmens. Dies gilt auch für ausländische Unternehmen, die in Spanien oder in Zusammenarbeit mit spanischen Unternehmen Innovationen durchführen.
Wie bereits erwähnt, kann sich ein Unternehmen nur dann auf den Schutz des neuen spanischen Geschäftsgeheimnisgesetzes berufen, wenn es angemessene Anstrengungen unternommen hat, die Informationen geheim zu halten. Die Erfüllung dieser "angemessenen Bemühungen" wird für die Unternehmen wichtig sein, und sie müssen Strategien und Verfahren einführen und bewährte Praktiken anwenden, um dies zu erreichen.
Das spanische Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen hat auch Auswirkungen auf Ihre Arbeitsverträge, da das Fehlen von Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Ihren Arbeitsverträgen von spanischen Gerichten so ausgelegt werden kann, dass Sie KEINE angemessenen Anstrengungen zum Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse unternommen haben. Wenn Ihre bestehenden Arbeitsverträge mit Ihren spanischen Mitarbeitern nicht ausdrücklich klarstellen, dass sie die Geschäftsgeheimnisse Ihres Unternehmens niemals preisgeben (oder auch nur gefährden) dürfen, sollten Sie eine Überarbeitung Ihrer Arbeitsverträge in Betracht ziehen. Sie sollten auch in Erwägung ziehen, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in alle Ihre anderen Verträge - insbesondere in Ihre Lieferantenverträge - mit allen Unternehmen aufzunehmen, die Zugang zu Ihren Geschäftsgeheimnissen erhalten könnten.
Spanien hat mit der Einführung eines strengen Systems zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen einen großen Schritt getan. Ihr Unternehmen muss nun den nächsten Schritt tun, um sicherzustellen, dass es nicht zum Opfer eines solchen Verfahrens wird.